Zur Binnenstruktur des finnischen
Schulwesens – Teil 1
von Thelma von
Freymann
Mit Befremden, ja Bestürzung verfolge ich,
Finnländerin von Geburt, die Kommentare der deutschen Medien zum PISA-Erfolg
Finnlands und die Schlussfolgerungen, die aus diesem Erfolg gezogen werden.
Die entscheidenden Faktoren werden meist ignoriert, wenn aber überhaupt
angesprochen, dann ungenau dargestellt oder so beiläufig erwähnt, dass keinem
deutschen Leser ihr zentraler Stellenwert als Ursachen der finnischen
Lernergebnisse klar werden kann. Es ist das Ziel dieses meines Beitrags, die
wichtigsten dieser bisher vernachlässigten Faktoren in die Diskussion
einzuführen.
Aus dem guten Abschneiden Finnlands sind im Wesentlichen zwei Schlüsse gezogen
worden:
Das
finnische Schulsystem sei als solches effektiver als das dreigliedrige
deutsche. Deshalb sei letzteres abzuschaffen und ein Gesamtschulsystem
einzuführen.
Der von
finnischen Lehrkräften gegebene Unterricht sei besser als der hierzulande
übliche. Deshalb sei Lehrerfortbildung zu forcieren.
Wer so argumentiert, kann kein Finnisch und weiß nicht, wie Schule in
Finnland funktioniert.
Das allgemeinbildende Schulsystem in Finnland
Schulträger sind in der Regel die Gemeinden. Die Schulen haben eine sehr
weit gehende Autonomie, sogar in Bezug auf den Lehrplan. Lehrkräfte sind nicht
Beamte, sie werden zu einem großen Teil nach Bedarf eingestellt und entlassen.
40 Prozent aller finnischen Schulen haben weniger als 50 Schüler, 60 Prozent haben
weniger als sieben Lehrkräfte. Über 500 Schüler haben ganze 3 Prozent aller
Schulen. Schon daraus erklärt sich der finnische Erfolg zu einem guten Teil.
Gerade die lernschwächeren Kinder gedeihen in einer intimen Lernumwelt
weit besser als in einer anonymeren.
Die Schulpflicht beginnt im Jahr des siebten Geburtstages und endet mit der
9. Klasse. Es gibt keine Sonderschulen. Sitzenbleiben gibt es de jure
noch, es wird aber nur in extremen Ausnahmefällen verhängt und spielt für
die Statistik keine Rolle. Das Schuljahr beginnt Mitte August und endet in den
ersten Junitagen, die Sommerferien dauern also zweieinhalb Monate. Die
Schulwahl ist frei, niemand muss sein Kind in die nächstgelegene Schule
schicken, wenn er eine andere für besser hält.
Die erste Schulform ist die 6-jährige Unterstufe. Davon gibt es landesweit
ungefähr 3000. Die Klassenlehrerin unterrichtet meist alle Fächer außer den
Fremdsprachen.
Die zweite Schulform ist die 3-jährige Oberstufe (Schuljahre 7-9). Davon
gibt es landesweit ungefähr 600. Den Unterricht erteilen Fachlehrer.
Diese beiden Schulformen sind normalerweise institutionell getrennt. Beide
unter einem Dach gibt es nur in Ballungsregionen und auch dort so selten, dass
sie statistisch nicht ausgewiesen werden. Zusammen machen die beiden
Schulformen die peruskoulu aus — wörtlich: die „Grundschule“. Diese
wird in den deutschen Medien meist „Gesamtschule“ genannt, obwohl eine
deutsche Gesamtschule die Jahrgänge 5 - 13 führt, nicht 1 - 9. Außerdem kann
letztere mehr als tausend Schüler haben und dann auch weit mehr als hundert
Lehrkräfte - aus der Sicht finnischer Pädagogik die reine Barbarei. Die in
Deutschland irreführenderweise „Gesamtschulen“ genannten finnischen Schulen
sind dermaßen anders als deutsche Gesamtschulen, dass die Verwendung eines und
desselben terminus technicus für beide Schulgestalten völlig falsche
Vorstellungen einschleift. Aus diesem Grunde habe ich selbst den gängigen
Sprachgebrauch nicht übernommen.
Die dritte Schulform ist die lukio. Davon gibt es landesweit ungefähr 400.
Sie führt keine Jahrgangsklassen, sondern arbeitet mit einem reinen Kurssystem.
Je nach Begabung, Fleiß und angestrebtem Notendurchschnitt kann man das Abitur
nach zwei, drei oder vier Jahren ablegen. Dabei handelt es sich um ein scharfes
Zentralabitur, bei dem nicht nur die Aufgaben zentral gestellt, sondern auch
die Arbeiten der Prüflinge zentral korrigiert werden. Ihre eigenen Lehrkräfte
haben keinen Einfluss auf die Zensuren.
Der Notendurchschnitt ist von entscheidender Bedeutung, wenn man studieren
will, denn das Abitur als solches begründet keinen Anspruch auf einen Studienplatz.
Wenn das Zeugnis gut genug ist, kann man sich um einen solchen bewerben. Ob
man ihn bekommt, entscheidet allein der zuständige Fachbereich an der
Universität. Die Zahl der Studienplätze richtet sich nach der Gesamtkapazität
des Lehrkörpers im Fachbereich. Die Überfüllung von Lehrveranstaltungen als
Ausweg aus dem Kapazitätsdilemma steht außerhalb jeder Diskussion: Sie ginge
ja auf Kosten der Ausbildungsqualität. In dem Studiengang, der dem hiesigen
„für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen“ entspricht, bekommen
normalerweise etwa 30 Prozent der Bewerber einen Platz.
Das
Schulpersonal
Zum Personal einer jeden Schule gehören nicht nur Schulleitung, Klassenlehrerinnen
und Fachlehrkräfte. Die nachstehend genannten müssen mindestens einen Tag
wöchentlich in der Schule präsent sein, und sei sie
noch so klein. In großen Schulen sind sie es täglich.
1. Eine
Schulschwester. Sie ist ihrer Grundausbildung nach Krankenschwester, hat aber
eine Zusatzausbildung für vorbeugende Gesundheitsarbeit. Das Berufsbild ist
in Deutschland unbekannt.
2. Eine
Kuratorin. Sie hat eine sozial-pädagogische Ausbildung und ist für alle
Probleme zuständig, die „sozialer“ Natur sind. Gibt es z. B. in einer Klasse
Konflikte zwischen zwei Cliquen, ist es nicht Sache der Klassenlehrerin, sich
damit zu befassen. Sie schickt die Betreffenden zur Kuratorin, deren Kompetenz
u. a. gruppen-therapeutische Methoden umfasst. Auch bei Problemen, die man nur
in Kooperation mit dem Elternhaus angehen kann - z.B. Schwänzen - ist die
Kuratorin zuständig, nicht die Lehrkraft.
3. Eine
Psychologin. Oft gehen Kinder von sich aus zu ihr, nicht auf Grund einer
Überweisung durch die Klassenlehrerin. Ein unter Schweigepflicht stehender
Erwachsener, der Zuwendung und Kompetenz einbringt, mit dem man also über
seine Probleme offen reden kann, ist für viele Kinder und Jugendliche ungeheuer
wichtig. Die Klassenlehrerin hat dafür nicht einmal die Zeit, die ein „Klient“
braucht, von der Qualifikation gar nicht zu reden. Selbstverständlich kann
die Schulpsychologin keine Psychotherapie im eigentlichen Sinn des Wortes
leisten, aber sie ist für individualpsychologische Probleme zuständig.
Beispiel: Eine gute Schülerin sackt in ihren Leistungen plötzlich ab. Sie ist
nicht imstande, sich auf den Unterricht zu konzentrieren: Ihr Bruder hatte
einen schweren Unfall und liegt für lange Zeit im Krankenhaus. Dieses Mädchen
braucht nicht Lernhilfe, sondern Unterstützung bei der Verarbeitung ihres
Kummers. Wenn sie die bekommt, wird sie sich auch wieder auf Lernprozesse
einlassen können.
4. Eine
Speziallehrerin. Ihre Ausbildung sieht folgendermaßen aus: Zuerst
Klassenlehrerin, mindestens zwei Jahre Schulpraxis nach beendeter Ausbildung,
dann ein Jahr an der Universität mit einem extrem intensiven Lehrplan, der von
den physiologischen Grundlagen über diagnostische Kompetenz bis hin zu einer
differenzierten Methodenpalette alles vermittelt, was sie für ihre Aufgabe
braucht. Diese besteht darin, für die Schwachen unter den Schülern zu sorgen.
Wenn ein Kind im Klassenunterricht nicht richtig mitkommt, wird sie erst
einmal in die Klasse gerufen, beobachtet, was da läuft, und berät die
Klassenlehrerin. Ggf. übernimmt sie dann das Kind für bestimmte Stunden und
gibt ihm gezielten Einzelunterricht oder Kleingruppenunterricht in den
Inhalten bzw. Verfahren, die es nicht bewältigt. Oft hat es nach kurzer Zeit
wieder den Anschluss an die Klasse.
Das ursprüngliche Organisationsmodell sah für je drei Klassen eine Speziallehrerin
vor. Heute ist die Wirklichkeit davon recht weit entfernt, hauptsächlich, weil
es an Lehrerinnen mit Spezialausbildung mangelt, aber z.T. auch aus
finanziellen Gründen.
5. In Schulen
mit größeren Lerngruppen gibt es eine unbestimmte Anzahl von Assistenten, die
keine Ausbildung haben und auf Stundenbasis arbeiten. Das können z.B.
Abiturienten sein, die auf einen Studienplatz warten, oder Hausfrauen, die
ihren Beruf nicht ausüben. Sie arbeiten nicht eigenverantwortlich und sind
kein Ersatz für eine fehlende Speziallehrerin, dennoch aber eine große
Entlastung für die Klassen- oder Fachlehrerin.
6.
„Küchenpersonal“. In jeder Schule gibt es Küche und Speisesaal. Die Kinder
bekommen täglich eine volle Mahlzeit.
Die
Förderung der schwachen Schüler
Gelingt es nicht, Lernprobleme mit einer beschränkten Zahl von Stunden bei
der Speziallehrerin zu beheben, schreibt das Gesetz vor, dass die Spezialkonferenz
sich des Falles annimmt. Diese tagt einmal monatlich und besteht aus der
Schulleitung, der Klassenlehrerin, ggf. der Fachlehrerin, allen oben unter 1. -
4. genannten Mitgliedern des Kollegiums sowie dem Schularzt. Zunächst ist zu
klären, ob den Lernproblemen des Kindes gesundheitliche Störungen zugrunde
liegen. Wenn ja, ist der Schularzt zuständig, und die Eltern werden
informiert. Ist das Kind nicht in diesem Sinne krank, sucht die Konferenz
weiter nach den Ursachen seiner Lernprobleme und entwirft einen Plan, wie ihm
zu helfen sei. Nach vier Wochen steht der Fall erneut auf der Tagesordnung.
Die Frage heißt: Haben die Maßnahmen „gegriffen“? Wenn nicht: Wie soll es
weitergehen? Eine Möglichkeit ist z.B., dass für dieses Kind ein eigener
Lehrplan erstellt wird. Dann sind nicht alle Lernziele der Klasse auch seine
individuellen Lernziele.
Kooperation der Eltern ist dringend erwünscht. Verweigern sie aber diese,
muss die Schule eben ohne auskommen. Auf keinen Fall darf sie einen Schüler im
Stich lassen, der zu seinem Unglück uneinsichtige Eltern hat. Rechtssubjekt ist
hier das Kind, es hat einen gesetzlich festgeschriebenen Anspruch darauf, dass
seinem Bedarf an Aufmerksamkeit, Förderung, Stützung Rechnung getragen wird.
Der Fall Robert Steinhäuser wäre in Finnland nicht denkbar: Lange vor Eintritt
der Katastrophe wäre ein solcher Schüler ins Visier der Spezialkonferenz
geraten.
Fortsetzung
folgt
Literatur:
Eine gründliche Darstellung des finnischen
Schulsystems mitsamt seinen demographischen, historischen und
gesellschaftlichen Voraussetzungen enthält
Thelma von
Freymann, SchuIe an der europäischen Peripherie – Bildungs- und Sprachenpolitik
in Finnland, in:
Zeitschrift für internationale Beziehungs- und sozialwissenschaftliche
Forschung 1998/1.
Zur Autorin:
Akad.ORin i.R. Aus Finnland gebürtig, deutsches Staatsexamen I + II, Schuldienst, Verlagstätigkeit (Klett), 1975-1995 als Mitglied des Instituts für Angewandte Erziehungswissenschaft und Allgemeine Didaktik an der Universität Hildesheim im Studiengang „Lehramt an Grund- und Hauptschulen“ tätig.